Satzung

1. Name und Sitz des Vereines:

Der Verein führt den Namen:“ Schützenverein Bruderbund Niederricht – Fromberg und Umgebung“.

2. Zweck des Vereins:

2.a)Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder durch Ausübung des Schießsports. Diesem Zweck dienen vor allem die regelmäßigen Schießabende und Wettkämpfe mit anderen Vereinen des Schützengaues im Rahmen der Rundenwettkämpfe. Daneben soll durch Betreibung von Jugendarbeit im Verein die Vereinsjugend an den Schießsport herangeführt werden.
2.b) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.c) Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Geschäftsjahr:

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

4. Mitgliedschaft:

Der Verein besteht aus
a) aktiven Mitgliedern
b) passiven Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern

5. Erwerb der Mitgliedschaft:

Mitglied des Vereins  kann jede  Person werden,  die das  18.  Lebensjahr
vollendet hat. Die Aufnahme von Jugendlichen ist nach Vollendung des 12. Lebensjahres mit Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten möglich.
Der Aufnahmeantrag ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
Mit der Annahme des Aufnahmeantrages beginnt die Mitgliedschaft.

6. Austritt aus dem Verein:

Die Mitgliedschaft kann 8 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres durch schriftliche  Erklärung  an  den  Vorstand  zum  Ende  des  Geschäftsjahres gekündigt werden.

7. Ausschluss aus dem Verein:

Durch den Beschluss der Vorstandschaft  kann ein Mitglied bei Vorliegen wichtiger Gründe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe sind:
a) grobe Verstöße gegen Satzung und Interessen des Vereines
b) schwere Schädigung des Ansehens des Vereines

8. Ehrungen:

a) Für besondere Verdienste um den Verein kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, das Mitglied wird somit beitragsfrei; die Verleihung wird jeweils von der Vorstandschaft beschlossen.
Mit 25-jähriger Vereinszugehörigkeit wird die Ehrenurkunde sowie die Ehrennadel verliehen.
b) Jedes Mitglied, das verheiratet ist und 5 Jahre dem Verein angehört, hat Anspruch auf das Vereins – „Stamm – Krügl“.
c) Mitglieder mit mindestens 15-jähriger Vereinszugehörigkeit werden zum Geburtstag geehrt. Ehrungen erfolgen zum 60. Geburtstag, zum 70. Geburtstag und dann jede weitere 5 Lebensjahre.
d) Bei einem Sterbefall beteiligt sich eine Abordnung des Vereins mit der Vereinsfahne an der Beerdigung; das verstorbene Mitglied wird dabei mit einem Kranz geehrt.

9. Vereinsorgane:

Die Organe des Vereins sind:
a) 1. und 2.Schützenmeister
b) Ehrenschützenmeister
c) 1. und 2. Kassenwart
d) 1. und 2. Schriftführer
e) 1. und 2. Schießleiter
f) 1. und 2. Jugendleiter
g) 1. und 2. Zeugwart
h) Zirkelausschuß
i) 1. und 2. Kassenprüfer
k) drei Beisitzer
l) Mitgliederversammlung

10. Mitgliederversammlung:

a) Zur jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung wird in der örtlichen Presse eingeladen.
b) Die gesamte Vorstandschaft wird jeweils für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
c) Änderungen des Vereinsbeitrages werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

11. Auflösung des Vereins:

Der Verein besteht solange als ihm noch vier Mitglieder angehören. Sollte sich der Verein dann auflösen, so fällt das noch vorhandene Vermögen an die Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat; dies gilt auch bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes.

12. Änderung der Satzung:

Für Abänderungen dieser Satzung ist künftig eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.

13. Inkrafttreten der Satzung:

Diese  Satzung  ist  am  16.02.2002 von  der  Mitgliederversammlung beschlossen worden und tritt damit in Kraft.  Gleichzeitig wurde durch Beschluß der Mitgliederversammlung die alte Satzung vom 1.5.58 sowie vom 6.März 1982 und 7.März 1992 aufgehoben.

Fromberg, den 16.02.2002

Manfred Rubenbauer
1. Schützenmeister