Das bayerische Kabinett hat am 29. März 2022 weitreichende Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die zum 3. April 2022 in Kraft treten. Hierzu wird eine neue, 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen.
Vorab-Information: Laut Kabinettsbeschluss gilt mit Inkrafttreten zum Sonntag, den 3. April 2022, folgendes:
Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Quelle: www.bssb.de